blueoval schrieb:In den COC Papieren steht für das Baujahr 2016 nur der Reifen 235/40 R18 eingetragen. Daher ist nur eine Einzelabnahme möglich, die um die 90€ kostet. Dazu kommt noch die Berichtigung der Fahrzeugpapiere, was auch nicht gratis beim Straßenverkehrsamt ist.
ari6265 schrieb:So richtig schlau bin ich aber immer noch nicht. Ich hab keine Serienfelgen mehr. Im Gutachten meiner Winterfelgen stehen die 225/40R18 ohne Auflagen drin. Kann ich die ohne Abnahme nehmen oder muss ich damit zum TÜV.
flinkes_wiesel schrieb:Wo steht das A01 und was sagt uns das?
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol
Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine
(Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
S07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07
(siehe Seite 1) verwendet werden.
ari6265 schrieb:@flinkes_wiesel
hab gerade gesehen, dass es jeder Felgenhersteller anders bezeichnet. Bei OZ ist es A02. Eigentlich nur der Hinweis, dass du damit zum Tüv musst
Die Muttern werden auch nicht vom Felgenhersteller mitgeliefert, sondern vom Händler oder vom Reifenspezi selbst.
Ich hab fogende Felgen:
19" OZ (Sommer) gekauft 04/2014, u. 18" Brock (Winter), gekauft 02/2013 und auch noch bei unterschiedlichen Händlern.
Ich hab für beide Felgen dieselben Muttern bekommen, sehen alle bescheiden aus und sind alle schon nach dem 1. Jahr extremst angelaufen.
Wie ichs schon geschrieben hab, wenn der Kegel und das Gewinde stimmt, hast du freie Auswahl. Die Händler machen es ja auch nicht anders. Allerdings sollten die Muttern auch das Anzugsmoment aushalten und nicht schon bei 100 Nm wegknacken.
Pixxel23 schrieb:Ich glaube ích falle völlig aus dem Raster.. Für den Winter ist es mir fast gleich wie die Felgen aussehen, hauptsache gut zu reinigen.. Die hier habe ich bestellt:
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