Also ich hab mich jetzt mal ne Stunde durchgegoogled und viele Aussagen gefunden.
Es liegt wohl Hauptsächlich an der Felge, wenn dort im Gutachten steht Stahl, dann ist es bindend.
Und da ich mir ne Felge ausgesucht hatte beim Händler, kann er dies natürlich auf die spezifische Felge bezogen haben mit den 210km/h.
ALLERDINGS:
Ventilabstützung bei Gummiventilen
Gummiventile unterliegen hohen Beanspruchungen. Ein Versuch an einem 6 J x 14 LM-Rad hat ergeben, dass sich das montierte Gummiventil TR 413 ab 150 km/h durch die Fliehkraft mehr als 25° neigte. Über 210 km/h war das Gummiventil zu mehr als 45° geneigt und lag ab 280 km/h an der Felge an. Fast alle Fahrzeugtypen, die dieses Rad verwenden dürfen, laufen schneller als 150 km/h.
Von der ETRTO (European Tire and Rim Technical Organisation) ist zu diesem Thema folgendes festgelegt worden: "In Bezug auf schlauchlose Pkw-Reifen wird mit Nachdruck empfohlen, dass bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (V,W, VR oder ZR) und da wo unter Einfluss der Fliehkraft die Änderung des Ventilwinkels 25° überschreiten kann, entweder Metall-Clamp-In-Ventile oder Ventilhalterungen benutzt werden."
Sind Biegebeanspruchungen über 25° möglich und kommen diese durch die Fahrweise des Kunden oft vor, kann es zu einem vorzeitigen Ausfall des Gummiventils und dadurch zur Zerstörung des Reifens kommen. Diese Unfallgefahr wird durch Ventilabstützungen (beim Stahlscheibenrad durch Radzierkappen, beim Alurad durch die Form/Länge des Ventillochs) beseitigt.
Fehlen diese Abstützungen, dann sollten möglichst die kleinsten Ventile, z.B. TR 412, oder Metallschraubventile verwendet werden, außer der Radhersteller erlaubt keine Metallventile. Die generelle Empfehlung der Reifenindustrie und der Ventilhersteller, bei jedem Reifenwechsel ein neues Gummiventil einzuziehen, sollte für jeden Monteur eine Selbstverständlichkeit sein!
(Quelle:Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.)
Und da gebe ich dann doch lieber paar Kröten mehr aus.