Quelle
http://angela-westphal.de/vwt4/Wissen/abe.htm
Zitat:
UNTERSCHIED ZWISCHEN TÜV-GUTACHTEN, ABE, ABG, EGB.
So gut wie jede Veränderung am Fahrzeug muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, bzw. durch eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) oder eine EG- Betriebserlaubnis nachgewiesen werden.
Angebaute Teile, die nicht offiziell genehmigt (und ggf. eingetragen/ durch ABE zugelassen) sind, lassen die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen. das sind dann mal eben 3- 6 Punkte in Flensburg.
Dies kann im Falle eines Unfalles erhebliche Folgen haben und zu Verlust des Versicherungsschutzes führen!
Einzelabnahme
Teile für die es keine Gutachten oder nur ein Materialgutachten gibt oder spezielle Umbauten, bestimmte Felgen etc müssen per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt werden. Meist sehr teure Angelegenheit!
TÜV-Teilegutachten
Die meisten Tuningteile die man bei Namenhaften Firmen bestellt, werden von Haus aus mit TÜV- Teilegutachten geliefert. Achtet vor der Bestellung darauf, ob ein Teilegutachten dabei ist. Verbaut man also spezielle Teile bei denen ein TÜV- Teilegutachten vorhanden ist ein, muss man dies dem TÜV vorführen. Er begutachtet den korrekten Anbau, schreibt einen Bericht und nun kann man zum Straßenverkehrsamt gehen und lässt dies in den Brief eintragen, oder man nimmt den Prüfungsbericht auf jeder Autofahrt mit.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird bei den meisten Tuningteilen automatisch mitgeliefert. So zum Beispiel beim Kauf von Tönungsfolien oder bei Alufelgen, die die gleichen Eigenschaften wie die im Fahrzeugschein befindlichen Felgen aufweisen (Serienbereifung). Besitzt man also für ein gewisses Teil eine ABE, kann man dieses Teil montieren/ anbringen und es kann losgehen. Man muss diese ABE immer mit sich führen und bei einer Verkehrskontrolle vorweisen können. Wobei ich noch erwähnen möchte, Achtet aber darauf zum Beispiel Ihr habt ein kleines Lenkrad drauf und breiter Reifen als Serie auch wen eingetragen muss das Lenkrad auch eingetragen werden. Erklärung die ABE bezieht sich immer auf Serienfahrzeug.
Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
ABG´s sind nur für bestimmte Modelle gültig, deswegen muss man sich vor dem Kauf eines Teils, welches eine ABG besitzt, genau informieren ob es auch für das entsprechende Auto zugelassen ist. In den meisten Fällen muss nach Anbringung des entsprechenden Teils (z.B. Scheinwerfer) eine Eintragung in die Papiere vorgenommen werden, sprich: das Auto muss vorher dem TÜV vorgeführt werden.
EG-Betriebserlaubnis
Eine EG- Betriebserlaubnis ist sozusagen das gleiche wie die ABE, ist darüber hinaus aber für die gesamte EG gültig. Auch die EG- Betriebserlaubnis muss stets mit sich geführt werden, eine Vorführung beim TÜV sowie eine Eintragung in die Papiere ist nicht notwendig.
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