Warum bei CM-Performance ein "Teilegutachten" angeführt wird weiß ich nicht, denn auf der Seite von Maxton Design selbst steht nur "Materialgutachten", großer Unterschied. Nachdem was ich gelesen habe darf eigentlich nichtmal mehr mit "Materialgutachten" geworben werden, weil es irreführend ist und von der Masse der Leute fälschlicherweise für ein Teilegutachten gehalten wird. Ein Materialgutachten sagt erstmal nur was über das verwendete Material aus, also Festigkeit, Bruchverhalten usw. Für das Teil selbst bzw. die Eintragung ist das beinah wertlos. Trotzdem wäre theoretisch eine Eintragung nach §21 möglich, dafür soll man aber wohl wenigstens eine Luftleitprüfung belegen können. Das ist zumindest was ich rausgefunden habe, das war es dazu aber auch schon. Ich schätze, dass wohl kaum einer darüber Bescheid weiß, bleibt also wirklich nur beim TÜV anzufragen (und zu hoffen jemand zu finden der Bescheid weiß).
Wenn es ein Teilegutachten gibt dann ist das auch gültig, es bescheinigt, dass dieses Teil an diesem Auto montiert werden darf. Es würde die Eintragung recht problemlos machen, nach §19. Also dranbauen, der Prüfer schaut es sich an ob alles korrekt ist und macht seinen Stempel drunter. Sofern alles in Ordnung ist wird das von der Polizei auch kaum bemängelt werden. Noch feiner ist freilich eine ABE. Beides wird es von Maxton Design eher nicht geben.