nun bin ich vollends verwirrt. Habe mir grade mal das Gutachten meiner Wunschfelgen in 8x18 ET45 durchgelesen. Wie kann das denn bitte sein (siehe unten K1a und K8d)? Das sind doch, bis auf die ET, die Abmessungen der Originalfelge. Habe noch nie hier im Forum gelesen, dass da solche Arbeiten fällig werden. Kann mich wer aufklären bitte*
K1a
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen d
er Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserietei
len im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom
bination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der
Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K8d
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Ber
eich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.