Ich würde mal antworten:
Sehr geehrte Damen und Herren.
Sie wollen hier ein Gesetz (EMVG) anwenden, das für Hersteller, Einführer, Händler und Wirtschaftsakteure gilt.
Ich bin eine Privatperson die ein Gerät für die eigene Nutzung gekauft hat.
Ich bin also kein "inverkehrbringer", sondern benutze es für eigene Zwecke.
Somit trifft das EMVG nicht auf mich zu.
Selbst wenn es auf mich zutreffen würde:
Der nächste Punkt ist, das dieses Gerät laut EMVG auch nicht CE zertifiziert werden müsste:
§2 EMVG
Einschränkungen des Anwendungsbereiches
2. Betriebsmittel, die
a)
aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften eine so niedrige elektromagnetische Emission haben oder in so geringem Umfang zur elektromagnetischen Emission beitragen, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten und sonstigen Betriebsmitteln in ihrer Umgebung möglich ist, und
b)
unter Einfluss der bei ihrem Einsatz üblichen elektromagnetischen Störungen ohne unzumutbare Beeinträchtigung betrieben werden können
Dieses Gerät arbeitet mit dem im Auto vorhandenen Diagnosestecker im absoluten milliampere Bereich ohne Netzteil, Batterie oder 230v stecker etc.... Somit dürfte sich die "elektromagnetische Störung" im unteren millimeterbereich befinden, wenn sie überhaupt messbar wäre