Moin.
Bei uns ist es so:
Bei der Hereinnahme des Fahrzeugs vom Kunden wird ein Zustandsbericht erstellt, der festhält, ob u. welche Beschädigungen das Fahrzeug hatte.
Ähnliches hatte ich bei meinem Mondeo:
Nach dem Wrkstattbesuch war eine Abdeckkappe von der Wagenhaberaufnahme vom Schweller gebrochen.
Ein Blick vom Meister auf den Bericht bestätigte, das es in der Werlstatt passiert ist.
Bei Porsche, wo ich arbeite, wirds auch so gemacht.
Also Händler ansprechen, wo dieser Bericht ist. Hat er den nicht, oder wurde nicht erstellt, muss er zahlen.
ER hat eine sogenannte Obhutspflicht während des Werkstattaufenthalts.
Nur Schäden die EINDEUTIG auf dem Parkplatz passiert sind ( Aufbruch, Vandalismus, Parkrempler) müssen von deiner eigenen Kasko bezahlt werden.
Alles andere zahlt er. Hinweis darauf und das du Köln informierst sollten Wunder wirken.