Am Ende entscheidend ist die Lautstärke. TÜV wird nicht das Problem sein, sondern eine Kontrolle. Wenn die da zu laut ist, dann ist eine Eintragung nichts wert. Es kann halt bei solchen Anlagen sein, dass die nur auf die erlaubte Toleranz bei einer Messung setzen (also die 5dB) und somit dann noch im Rahmen sind. Aber da kannst du natürlich davon ausgehen, dass nach einigen Jahren der Wert sicher nicht mehr eingehalten ist.
@Invincible
Das ist nicht zwingend notwendig, wenn ein "Vergleichsgutachten" hinzugezogen werden kann. Wenn bei einem Fahrzeug die Abgas- und Lautstärkeprüfung bereits gemacht wurden und der Besitzer nichts gegen die Verwendung seiner Dokumente hat, kann ein Prüfer das auch ohne erneute Abgas- und Lautstärkeprüfungen eintragen. Trotzdem steht das auf wackeligen Beinen, da die meisten ja doch unterschiedliche Komponenten Fahren (Ansaugung, LLK, DP) und vor allem verschiedene Kombinationen, sodass dann das andere Gutachten eigentlich nicht mehr hinzugezogen werden kann.
Daher wäre ich persönlich mit "Sondereintragungen" vorsichtig.