K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K4b An Achse 2 sind die äußeren Blechmuttern und Befestigungsstifte zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die
Radhausinnenverkleidung ist anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
0A1 A01 A02
A04 A05 A08
A09 A12 A14
A21 A58 Car
Flh V18 S02
Die Felge ist 0,5" breiter, macht innen und aussen 6mm. Dazu kommt noch die niedrigere ET v. 17mm. Damit kommt das Rad 23mm weiter raus.
Ja, das wird darauf hinauslaufen.macknight schrieb:Aber die Bestimmungen/Einschränkungen sind schon doof, die habe ich garnicht gesehen/gelesen.
Das würde ja bedeuten, dass man bördeln muß. kopfkratz eeko
ST-Ronny schrieb:Ich habe mir auch Felgen bestellt und die haben Et 43 nun weiß ich nicht ob ich die mit meinen Spurplatten noch eingetragen bekomme.
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