Hier kann man alles schön nachlesen:
http://klappenauspuffanlage.de/gesetze-vorschriften/
Ich zitiere:
„ECE, EG und EWG Genehmigung können ohne Eintragung und TÜV-Abnahme verbaut werden.
Das ECE-Prüfzeichen (ECE steht für Economic Commission for Europe oder Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) ist dasselbe wie die E-Kennung. Mit diesem werden Bauteile gekennzeichnet, die nach den ECE-Richtlinien geprüft wurden. Die Kennzeichnung besteht dabei aus einem Kreis mit einem großen „E“ und der Nummer des Staates, der die Genehmigung erteilt hat (1 für Deutschland, 12 für Österreich, 14 für die Schweiz). Bauteile, die eine ECE-Genehmigung enthalten, dürfen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den anderen teilnehmenden Ländern ohne weitere Eintragung verwendet werden. Bauteile die eine EG-Genehmigung oder eine EWG-Betriebserlaubnis (EWG entspricht der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) besitzen, sind nach europäischen Richtlinien homologiert und benötigen keine Eintragung oder Abnahme. Das EG-Prüfzeichen besteht aus einem kleinen „e“ mit der Nummer des Landes in einem rechteckigen Kasten. Der einzige Unterschied zur ECE ist der, dass in der ECE-Gemeinschaft auch Ländern enthalten sind, die nicht zur europäischen Union gehören. In der Schweiz reichen jedoch auch die EG/EWG-Standards. Je nach Sportauspuff ist es aber ratsam beim Hersteller nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer CH-Typengenehmigung zu fragen. Abgasanlagen mit ABE-Typkennzeichen sind offiziell nur in Deutschland zugelassen, sofern kein EG/EW/ECE-Prüfzeichen vorliegt, da die ABE eine nationale Vorschrift ist.“
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