Fast schrieb:Hat schon mal jemand von euch, der eine Tieferlegung verbaut hat, Probleme bei der Eintragung wegen der Nebelscheinwerfer bekommen?
Beispielsweise steht im Gutachten zum KW Variante 3, dass die Nebelscheinwerfer dauerhaft außer Betrieb gesetzt werden müssen, weil die Mindesthöhe von 250mm nicht mehr gegeben ist. Ich habe eben mal nachgemessen und im Originalzustand liegt die Unterkante der Nebler etwa 255mm über der Fahrbahn.
Besten Dank,
Grüße Fast