Oberlixx schrieb:
War heute beim Freundlichen und er sagt, ich soll doch ein feinwuchten am Fahrzeug vornehmen.
Hab mahl beim Reifenhändler gefragt der spaß kostet mahl schnell 200 euro und das soll ich selber bezahlen.
Was meint ihr dazu.
Jetzt wird es schwierig.
Die 200€ fürs Feinwuchten am Fahrzeug würde ich auch nicht zahlen. Erstens ist das meiner Ansicht nach schon seitens des Reifenhändlers viel zu teuer und zweitens bist du nicht dazu da, dein Geld für Versuche der Fehlereingrenzung einzusetzen, was (zumindest in den ersten 6 Monaten nach Kauf, Stichwort "gesetzliche Gewährleistung") Sache des Ford-Händlers ist.
Seit wann tritt dieser Effekt denn auf? War er schon immer vorhanden oder trat er erst kürzlich auf? Wenn er erst seit kurzem auftritt, was hast du kurz vorher am oder mit dem Auto gemacht? Fahrwerk/Tieferlegung eingebaut oder ggf. Radwechsel, irgend was geschraubt oder gar ein wenig über den Randstein gerumpelt oder bei voll eingeschlagener Lenkung beim Wenden leicht mit den Reifen den Randstein touchiert, vielleicht auch unbewusst und du hast das gar nicht registriert. Jetzt musst du sehr ehrlich gegenüber dir selbst sein, denn davon hängt die weitere Vorgehensweise ab.
Wenn ich jetzt davon ausgehe (und das tue ich), dass deine Schilderungen der abnormalen Vibrationen ab 140 tatsächlich vorhanden sind und es nicht nur ein subjektives Gefühl ob des straffen Fahrwerks deinerseits ist, und ich weiterhin davon ausgehe, dass du von deiner Seite jegliches Selbstverschulden ausschließen kannst und deine beiden Radsätze vollkommen ok sind, würde ich ein wenig energischer beim Händler auftreten.
Dein Fahrzeug ist lt. deiner Sig von EZ 28.10.2013, hat also noch gut 3 Wochen (bis zum 27.04.2014) gesetzliche Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein eventuell im Verlauf dieser 6 Monate auftretender Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (in deinem Fall z.B. vermutlich schlecht befestigte Wuchtgewichte an den Antriebwellen, die jetzt zu diesem Fehler führten) und der Händler deshalb dafür haften und für Abhilfe sorgen muss.
=> Gehe UNVERZÜGLICH zum Händler (du hast nur noch 3 Wochen Zeit!!!), mach noch mal eine Fehlerrüge, lass dir dies UNBEDINGT SCHRIFTLICH und mit DATUM bestätigen und fordere ihn deutlich dazu auf, im Rahmen der GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG (nicht Garantie!) diesen Mangel zu beheben.
Falls dein Händler sich davon unbeeindruckt zeigt oder sich gar weigert, dir eine schriftliche Bestätigung des geschilderten Mangels auszustellen, hilft wohl nur noch der Weg zum Anwalt. Aber auch hier musst du schnell sein und eine Rechtsschutzversicherung in der Hinterhand hilft da ungemein.