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Richtig, sobald es aber als Einstiegsbeleuchtung geklemmt wird, soll es wohl erlaubt sein.
Ein Kumpel von mir hat dies so gemacht und er hat nie Probleme damit bekommen.
Sie darf während der Fahrt nicht einschaltbar sein. Sie darf nur an gehen sobald die Tür offen ist, auch nur in der Farbe Weiß. Alles andere Farben nicht zulässig. Sobald die Tür zugeht, muss die Beleuchtung auch wieder erlischen.
Ich denke mal das jeder Tüv´ler irgendwo etwas anderes behauptet und auch andere Entscheidungen trifft.
Kann nur sagen das ein Kumpel von mir so auch TÜV bekommen hat.