Unterbodenbeleuchtung am Turnier

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Richtig, sobald es aber als Einstiegsbeleuchtung geklemmt wird, soll es wohl erlaubt sein.
Ein Kumpel von mir hat dies so gemacht und er hat nie Probleme damit bekommen.

Sie darf während der Fahrt nicht einschaltbar sein. Sie darf nur an gehen sobald die Tür offen ist, auch nur in der Farbe Weiß. Alles andere Farben nicht zulässig. Sobald die Tür zugeht, muss die Beleuchtung auch wieder erlischen.
 
Was aber nicht heißt dass es legal ist.
Meines Wissen ist doch schon alleine das Anbringen nicht erlaubt.

Und leider gottes kenn ich den Tüvler Typ auch noch. Da hatte bei mir Trouble wg dem LLK gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal das jeder Tüv´ler irgendwo etwas anderes behauptet und auch andere Entscheidungen trifft.
Kann nur sagen das ein Kumpel von mir so auch TÜV bekommen hat.
 
Die legale UBB Seite ist komplett weg.
Weder über FB noch über Insta bekommt man eine Antwort.

Denke da hat was nicht so gepasst.
Denn wenn die UBB wirklich so legal gewesen wäre, wären die noch Online, ist ja eine sogenannte Marktlücke.
 
Auf allen Kanälen, die noch Online sind, keine Antwort. Bzw die Frage wurde noch nichtmal gelesen.
Die „Firma“ gibts nicht mehr.

War wohl nicht so erfolgreich wie sie sich das gedacht habe.

Legale UBB ist eben doch eine Marktlücke und wird es bei uns in D immer bleiben.
 
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