Schauen wir uns das mal in der offiziellen version an:
Prinzipiell ist das nichts was man abnehmen lassen muss/kann.
Nun kommt der "knackpunkt".
Zumindest nicht in dem fall, das weder die Lautstärke noch leistung sich verändern.
Zum Punkt leistung:
Da sorgen ansaugrohr und ladeluftrohr definitiv nicht dafür, das sich in der maximalen leistung soviel ändern würde, das dies WIRKLICH im bereich "messtoleranz" ein unterschied wäre, geschweige denn das dies der Tüv prüfen würde....
Also, gehen wir von dem fall aus, das NUR die Ladeluftrohre und das Ansaugrohr gewechselt werden (ALLES ANDERE) bleibt serie, dann ist das dem Tüv TOTAL EGAL!!!
Ob da nun dünne, dicke, große, kleine, plastik, silikon, metall oder sonst was verbaut wird, ist nicht wichtig.
Wichtig ist nur:
1. Das ist dicht und sifft kein Öl raus
2. Es verändert die Lautstärke nicht vom Auto
3. Es verändert nicht die ENDLeistung um mehr als 5% Toleranz über den Tüv vorliegenden Gutachten eines "Prüfmotors".
4. Es gefährdet die Verkehrssicherheit nicht
Nun kommt aber nen anderer Luftfilter rein, dann sieht die sache bei den Ansaugrohren zumindest wieder anders aus.... Weil diese die Lautstärke zu den Original rohren bei nem offenen luftfilter definitiv erhöhen und das nicht zu knapp
Und wie immer bleibt die Frage:
Interessiert sich der tüv/polizei überhaupt dafür?
Denen ist wichtig das die Karre nicht zu laut ist, verkehrssicherheit gewährleistet ist (licht, bremsen, räder, reifen, aufhängung etc...) und die Karre keine flüssigkeiten (umweltschutz) verliert