Hallo,
ist hier jemand Tüvler und kann mir das kurz mit den Auflagen erklären?
Gibts es unterschiede zwischen A und z.B. K Auflagen?
Habe z.B. A12 - Man darf keine Schneeketten verwenden
oder z.B. k8d - die Radhauskanten müssen ausgeweitet werden
Sind A kritieren zwingend einzuhalten und die K kriterein erst durch den Tüvler zu prüfen?
Habe bei mir nämlich probleme mit dem Eintragen meiner Felgen 8J ET38, 19"... Der Tüvler will unbedingt das ich meine Radhauskanten "rausbiegen" lasse.....
Habe ich null verständniss dafür weil das Rad noch gut im Radhaus steht. Da wird niemals im Leben was schleifen.
Also meine Frage müssen die K kriterien zwingend erfüllt sein? Konnte nichts im Netz finden
LG
MK3_blue
ist hier jemand Tüvler und kann mir das kurz mit den Auflagen erklären?
Gibts es unterschiede zwischen A und z.B. K Auflagen?
Habe z.B. A12 - Man darf keine Schneeketten verwenden
oder z.B. k8d - die Radhauskanten müssen ausgeweitet werden
Sind A kritieren zwingend einzuhalten und die K kriterein erst durch den Tüvler zu prüfen?
Habe bei mir nämlich probleme mit dem Eintragen meiner Felgen 8J ET38, 19"... Der Tüvler will unbedingt das ich meine Radhauskanten "rausbiegen" lasse.....
Habe ich null verständniss dafür weil das Rad noch gut im Radhaus steht. Da wird niemals im Leben was schleifen.
Also meine Frage müssen die K kriterien zwingend erfüllt sein? Konnte nichts im Netz finden
LG
MK3_blue