also jetzt ist alles ordnungsgemäß! ein kleiner unkostenbeitrag für die änderungsbescheinigung, das wars.... in den schein darf es rein, muss aber nicht an sich ists aber ünerhauot kein Problemari6265 schrieb:[strich]Nein PP hat ET 55.[/strich]
Ich würd das Risiko nicht eingehen. Du kannst dich im Ernstfall nicht auf irgendeinen Shop berufen und noch nicht mal auf den Hersteller.
Im schlimmsten Fall bist du der Angearschte, weil deine ABE erlischt, wenn du mit nicht eingetragenen Felgen draussen rumfährst.
Ich würde das Gutachten ausdrucken und mit dem Auto oder nur mit der Zulassung zum TÜV gehen. Zur Not berappst du evtl. die 50.- - 80.- € für ne Einzelabnahme.
Probleme dürfte es keine gegeben, zumal der vFL ja schon drin steht u. die ET 45 eigentlich problemlos eintragbar ist.
Das ist alle mal besser als so ne ungewisse Sch...
Glaube es liegt wohl an der Zulassungs# in der Zulassung Teil I unter K.
e13*2007/46*1138*...
Die steht im Felgengutachten drin, aber könnte nur die # v. vFl sein, weiss ich nicht, kenne eure nicht, meine # passt aber.
Steht bei mir auch als Auflage drinnen. Aber kein Problem gehabt ;-)MrKlixx schrieb:... Ich lese aber gerade in dem Gutachten: An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 200mm hinter Radmitte um 5mm aufzuweiten.
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