Fahrzeugdiebstahl und Versicherung

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@Without
Tut mir leid für dich. Hatte eigentlich auch gedacht, dass die es auf andere Fahrzeuge abgesehen haben.

@Fifthyone
Auf FB hatte vor wenigen Wochen auch jemand geschrieben, dass ein weißer ST in Chemnitz gestohlen wurde.
Ist ja nicht weit weg von mir.
Wo kommst du her?
 
Invincible schrieb:
Was nützt es wenn man den Neuwert ersetzt bekommt, wenn es das Fahrzeug nicht mehr neu zu kaufen gibt....
Neuwert ersetzt bekommen bedeutet das du deutlich mehr Geld bekommst als wenn du nur den Zeitwert bekommst. Das kann, je nach Fahrzeug, schon ein gewaltiger Unterschied sein! Das hat rein gar nichts damit zu tun ob es den Wagen noch neu zu kaufen gibt oder nicht... Damit bist du finanziell zumindest schon mal besser davon gekommen und dass nützt dir dann bei deiner Neuanschaffung was .
@Darkling, der Neuwert wird durch die Preisliste vom Händler / Hersteller (abzüglich der regional üblichen Nachlässe) ermittelt. Ob es das Fahrzeug noch zu kaufen gibt oder nicht spielt dabei keine Rolle. Das Problem sind lediglich die "ortsüblichen Nachlässe", das ist wieder so ein Punkt wo die Versicherungen gerne mal zu ihren Gunsten aufrunden.
 
Dass das finanziell ein deutlicher Unterschied ist, ist mir schon klar.
Meine Aussage bezog sich wirklich darauf, dass es für mich an der Stelle immer noch ein herber Verlust wäre, da ich mir keinen neuen, den eigenen Wünschen entsprechend konfigurierten, ST kaufen könnte.
 
Meiner Meinung nach ist der Abus Carblock ein guter Schutz. Mechanisch, auffällig und es dauert, bis man das Teil "geknackt" hat. Und seien wir ehrlich, 100%igen Schutz gibt es nicht (und vor allem alles technische ist schnell überlistet), ausser ihr engagiert einen Security, der 24 Stunden in eurem Auto sitzt. 0187.gif

https://www.abus.com/ger/Sicherheit-Unterwegs/Motorradsicherheit/Spezialsicherungen/73
 
In meinem Fall - Leasingwagen - hat der Leasinggeber den Zeitwert von der Versicherung ersetzt bekommen. Da der ermittelte Zeitwert höher als die offene Restschuld war, habe ich die Differenz ausgezahlt bekommen.

Für den Fall, dass der Zeitwert kleiner als die Restschuld gewesen wäre, hätte mich der Vertragsbestandteil "GAP-Deckung" gerettet.

Und für den Fall, kein Leasing und Neuwertversicherung, hätte die Versicherung anhand der letzten gültigen Preisliste abzuüglich ortsüblicher Rabatte ausgezahlt.
 
Kleines Update in eigener Sache und falls irgendwann mal jemand vor einem ähnlichen Problem steht (ich wünsche es keinem):

Meine Versicherung kann nach eigener Aussage aktuell keinen Neuwert ermitteln, da der Focus ST MK3 nichtmehr verfügbar ist und der Focus ST MK4 eben noch nicht. Zusätzlich gesellt sich zu dem Problem, dass wir einen EU-Wagen hatten und der Neuwert dann (angeblich) ebenfalls anhand eines vergleichbaren EU-Fahrzeugs berechnet werden dürfte (allerdings nur anhand eines Nigel-Nagel-Neuen EU-Wagens, nicht anhand einer Tages- oder Kurzzulassung und den find erstmal ...)

Das Angebot meiner Versicherung sieht jetzt so aus, dass sie vorerst den Kaufpreis erstatten möchten und sobald ein korrekter Neuwert ermittelbar ist, würden sie einen ggf. fälligen Restbetrag erstatten. Schätzung der Versicherung hierfür: frühestens Juni/Juli 2019. Fakt ist, für unseren Kaufpreis von 2017 bekommen wir aktuell nur einen gebrauchten ST, egal ob D- oder EU-Ausführung und den Verlust durch etwaige Kombinationen aus gebrauchtem Übergangs- oder Leihfahrzeug bis die finale Summe erstattet wird will ich möglichst nicht aufkommen lassen geschweige denn selber tragen.

Weiß ggf. jemand, ob es eine Regulierungsfrist o.Ä. gibt, innerhalb derer die Versicherung den Neuwert ermittelt haben muss? Über google finde ich immer nur was von 2-6 Wochen, aber das bezieht sich in der Regel auf die Regulierung von Unfallschäden.
 
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