Kleines Update in eigener Sache und falls irgendwann mal jemand vor einem ähnlichen Problem steht (ich wünsche es keinem):
Meine Versicherung kann nach eigener Aussage aktuell keinen Neuwert ermitteln, da der Focus ST MK3 nichtmehr verfügbar ist und der Focus ST MK4 eben noch nicht. Zusätzlich gesellt sich zu dem Problem, dass wir einen EU-Wagen hatten und der Neuwert dann (angeblich) ebenfalls anhand eines vergleichbaren EU-Fahrzeugs berechnet werden dürfte (allerdings nur anhand eines Nigel-Nagel-Neuen EU-Wagens, nicht anhand einer Tages- oder Kurzzulassung und den find erstmal ...)
Das Angebot meiner Versicherung sieht jetzt so aus, dass sie vorerst den Kaufpreis erstatten möchten und sobald ein korrekter Neuwert ermittelbar ist, würden sie einen ggf. fälligen Restbetrag erstatten. Schätzung der Versicherung hierfür: frühestens Juni/Juli 2019. Fakt ist, für unseren Kaufpreis von 2017 bekommen wir aktuell nur einen gebrauchten ST, egal ob D- oder EU-Ausführung und den Verlust durch etwaige Kombinationen aus gebrauchtem Übergangs- oder Leihfahrzeug bis die finale Summe erstattet wird will ich möglichst nicht aufkommen lassen geschweige denn selber tragen.
Weiß ggf. jemand, ob es eine Regulierungsfrist o.Ä. gibt, innerhalb derer die Versicherung den Neuwert ermittelt haben muss? Über google finde ich immer nur was von 2-6 Wochen, aber das bezieht sich in der Regel auf die Regulierung von Unfallschäden.