Eintragungspflicht / Änderungen am ST (Österreich)

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RomanPoe

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da wo mein Auto gerade parkt
Ich hab heute bei der zuständigen Stelle in Wien nachgefragt (Name der Auskunftsperson ist mir bekannt) ob und wie diverse Änderungen am ST abgenommen werden müssen, hier die Zusammenfassung des Gespächs.
Ich zähle hier nur meine Änderungen am ST auf, andere Aussagen und Erfahrungen bitte hier posten!

Schaltwegsverkürzung:
keine Vorführung des KFZ erforderlich, Garantie seitens des Herstellers könnte bezogen auf Getriebe und Kupplung erlöschen

Drehmomentstütze
keine Leistungssteigerung, kein Anbauteil, keine Motoränderung, also nicht einzutragen.

K&N Luftfilter
Sportluftfilter, die den Luftfilterkasten ersetzen, dürfen (solange die Auspuffanlage original bleibt) eintragungsfrei nur mit entsprechender EG-BE verbaut werden. Austauschluftfilter unterschiedlicher Hersteller für den originalen Luftfilterkasten sind nicht eintragungspflichtig.

Ladeluftkühler
solange keine Änderungen an den Haltepunkten oder der Karosserie / Stoßstange vorgenommen werden ist keine Eintragung erfolderlich.

Chiptuning (allgemein)
Änderungen der Motorleistung um mehr als 5% sind grundsätzlich eintragungspflichtig.

Die Angaben sind natürlich ohne Gewähr, jede Änderung sollte selbstverständlich mit der entsprechenden Behörde abgeklärt werden!!

hier noch ein hilfreicher Link:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.061630.html

Roman
 
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