Ja. Nein. Ich mein... Jein.
Ich glaube dass es in einer (dunklen) Grauzone liegt. Ja, an und für sich sind bauliche Veränderungen an der AGA zwar ohne erneute Abnahme illegal, aber solange die Werte, also Lärm- und Schadstoffbelastung, innerhalb der Soll-Parameter liegen wird sich niemand darum scheren.
Wobei ich denke, dass ich mit meiner Nicht originalen Anlage besser dran bin als solche mit Serienanlage.
Denn wenn eine Serienanlage so klingt wie sie es nach dem Besuch einer solchen Firma tut, dann fällt das eher auf dass da was nicht so ist wie es soll als bei einer eh schon nachträglich verbauten Anlage. Da ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass das schon ab AGA Hersteller so soll.
Und da der TÜV Manne nun jetzt nicht jeden Tag FoST's mit Bastuck AGA auf dem Hof hat, fehlt auch die Vergleichsmöglichkeit.