Schon wieder dieser TÜV...

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RJ019

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Hallo,

ist hier jemand Tüvler und kann mir das kurz mit den Auflagen erklären?
Gibts es unterschiede zwischen A und z.B. K Auflagen?

Habe z.B. A12 - Man darf keine Schneeketten verwenden
oder z.B. k8d - die Radhauskanten müssen ausgeweitet werden


Sind A kritieren zwingend einzuhalten und die K kriterein erst durch den Tüvler zu prüfen?

Habe bei mir nämlich probleme mit dem Eintragen meiner Felgen 8J ET38, 19"... Der Tüvler will unbedingt das ich meine Radhauskanten "rausbiegen" lasse.....
Habe ich null verständniss dafür weil das Rad noch gut im Radhaus steht. Da wird niemals im Leben was schleifen.

Also meine Frage müssen die K kriterien zwingend erfüllt sein? Konnte nichts im Netz finden :(

LG
MK3_blue
 
Meines Wissens müssen alle diese Kriterien erfüllt sein, es gibt da keine "Vielleicht-Kriterien". Manchmal hat man Glück und es steht was von Kotflügel ziehen drin, oder zusätzlicher Spritzschutz und so Sachen und der Prüfer nimmt´s trotzdem so ab, das liegt in seinem Ermessen. Welche Reifen fährst du auf den Felgen? 235er könnten schon eng werden, sollte aber meiner Einschätzung nach schon noch gehn. Ich wette bei 225er Reifen steht diese Auflage nicht dahinter. ET38 ist halt schon recht weit draußen für eine 19er. Als Tipp kann ich dir nur geben einen anderen Prüfer zu suchen und hoffen dass der sich mehr auf sein Wissen verlässt anstatt nur blind auf diese Gutachten zu pochen.
 
Sind 235er mit 215er müsste ich laut Gutachten nur die Vorderachse bearbeiten. Im Gutachten steht es genauso drin:
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen d
er Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserietei
len im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte und 0° bis 50° nach Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom
bination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der
Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

Habs gerade abgemessen in den genannten bereichen 0° bis 30° vor Radmitte und 0° bis 50° nach Radmitte steht mein Reifen im Radkasten. (Hinterachse ist sogar etwas mehr abgedeckt)
Weiss nur nicht was mit dem 1,04 Fachen genau gemeint ist?
 
Das heißt der Reifen muß auch in diesem Bereich abgedeckt sein wenn er 1,04-fach so breit ist wie normal, z.B. wenn er deutlich Überdruck hätte (oder platt ist 0197.gif ). Bei 235ern ist das 244,4mm, also nochmal rund 5mm breiter auf der Außenseite. Das ist genau der Punkt den ich meinte der bei fast allen Felgen drin steht die weniger ET als Serie haben und man einen zusätzlichen Schutz anbringen soll, oder eben Kotflügel ziehen. Da kann dir übrigens auch eine Tieferlegung helfen, sofern das deine Freigängigkeit zwischen Kotflügel und Reifen zulässt. Dann kommt nämlich der Kotflügel automatisch tiefer über die Felge und voila, die geforderte Abdeckung ist erreicht. Aber wie gesagt, mit 235ern ist das eine knappe Sache. Meine 8,5 Zoll breite Felge mit ET45 steht etwa so weit raus wie deine, ist aber 18 Zoll und mit kleinem Reifen. Dank des Gewindefahrwerks ist die Felge ausreichend abgedeckt so dass es der Prüfer abnickte. Oh, und noch eine Sache fällt mir ein: es gibt teils von Hersteller zu Hersteller deutliche Unterschiede was die Reifenbreite angeht, unabhängig von der angegeben Größe. Die Hankook zählen da wohl mit zu den schmalsten, ein Goodyear mit seiner gewaltigen Felgenschutzleiste dürfte eher zu fetteren Reifen zählen. Wenn du die Reifen grade neu hast ist das sicher keine Option... Wäre aber eine Möglichkeit wenn alle Stricke reißen und du keinen findest der dir´s so einträgt, also schmalen Reifen ohne Schutzleiste oder eben gleich eine Nummer kleiner wählen. Aber erstmal würde ich wie gesagt mein Glück woanders versuchen.
 
Also

1. Kann der TÜV sowohl nach EG als auch nach der alten STVZO prüfen (wenn eines der beiden dinge passt, darf eingetragen werden)
Unterschied ist bei der stvzo eigentlich, das NUR die LAUFFLÄCHE des reifens bedeckt sein muss, bei EG reifen + felge komplett und etwas andere winkel :)

2. Bei EG machen viele Prüfer auch nen fehler, diese schreibt vor, das der wagen in betriebsbereiten zustand sein muss, was VOLLEN Tank + Fahrer + alle flüssigkeiten beinhaltet...
Das macht nen paar cm aus, da der wagen dann tiefer kommt und winkel anders wird ;)
Also wenn es minimal fehlt, tank die kiste voll, pack nen paar 1,5 liter wasser in die seiten der türen, hau wischwasser voll, nimm reservekanister mit und stell sie hinter die sitze ;)

Bei mir war z.b. wirklich nur der unterschied beim eintragen, das ich nicht mit drinnen gesessen habe + tank leer war, mit vollem tank + mir drinnen kein problem mehr :D
 
fanatic schrieb:
Also

1. Kann der TÜV sowohl nach EG als auch nach der alten STVZO prüfen (wenn eines der beiden dinge passt, darf eingetragen werden)
Unterschied ist bei der stvzo eigentlich, das NUR die LAUFFLÄCHE des reifens bedeckt sein muss, bei EG reifen + felge komplett und etwas andere winkel :)

2. Bei EG machen viele Prüfer auch nen fehler, diese schreibt vor, das der wagen in betriebsbereiten zustand sein muss, was VOLLEN Tank + Fahrer + alle flüssigkeiten beinhaltet...
Das macht nen paar cm aus, da der wagen dann tiefer kommt und winkel anders wird ;)
Also wenn es minimal fehlt, tank die kiste voll, pack nen paar 1,5 liter wasser in die seiten der türen, hau wischwasser voll, nimm reservekanister mit und stell sie hinter die sitze ;)

Bei mir war z.b. wirklich nur der unterschied beim eintragen, das ich nicht mit drinnen gesessen habe + tank leer war, mit vollem tank + mir drinnen kein problem mehr :D


Ist ein guter Tipp mit dem Gewicht.

@STGeorge
Mir fehlt ein guter cm bis zum Radhauskasten, mit 245ern würde ich auch noch etwas luft haben.
 
Was fanatic unter 1. geschrieben hat hat mir mal ein Prüfer erzählt, aber das ist schon Jahre her und ich wusste nicht ob das noch gültig ist. Es gibt eben solche und solche Prüfer, vielleicht also eher nen älteren suchen der nach deutscher Norm einträgt lachen* Am Ende hat fanatic halt recht: dein ST muß tiefer werden! 0190.gif Übrigens: ich glaube mit 245ern hättest keine Chance, egal was du machst.
 
Gilt immer noch, auch wenn viele das nicht wissen :)

Der witzige punkt ist einfach:
Die STVZO ist eigenständig, also ein Gesetz für Deutschland
Die EG ist europaweit

Deshalb kann nach beiden kriterien eingetragen werden, wenn eines der beiden erfüllt wird, da die STVZO die EG Richtlinie nicht integriert hat :)


Was bedeutet das nun oder wo ist der unterschied.

Grob gesehen:
Ist es nach EG eingetragen, verliert diese Eintragung z.b. NICHT die gültigkeit beim verkauf ins Ausland.
Sollte mein auto mit den felgen nach holland verkauft werden, ist die eintragung dort auch gültig.
Ist es nach Stvzo eingetragen, VERLIERT diese eintragung ihre gültigkeit bei zulassung dort.



EG:
Kompletter reifen/felge muss abgedeckt sein 30/50grad

radabdeckung.jpg


Stvzo:

Mitte der felge nehmen, 15cm nach oben messen, dann horizontale linie muss die LAUFFLÄCHE der reifen abgedeckt sein :)
 
Dann stehen meine Chancen mit EG aber besser, ich versuchs jetzt nochmal bei nem anderem TÜV sollte der sich auch weigern klatsch ich für den TÜV einen Spritzschutz oder so dran dann sollte das passen^^
 
Drann klatschen ist leider auch nicht mal eben "so"...

Wenn du da etwas anbaust, muss das auch ne Genehmigung (Gutachten) haben und das wird auch schwierig, da es davon nichts auf den Markt gibt.

Sollte der sich wirklich quer stellen, wirst du ums ziehen der radläufe nicht rumkommen :/
 
War heute bei einem anderem TÜV. Felgen samt Tieferlegung eingetragen, Tüvler eine Runde gedreht und am Lenker gerüttelt, Nummer verglichen Fertig :D
Dann hat er noch 100mal gesagt wie schön das Auto ist. doppeldaumen1
 
Ich gehe immer zur Dekra, alles was keine Einzelabnahme nach 19.2 ist können die hier in Bayern auch eintragen.

Wobei die da durchaus kreativ werden bei uns, Fahrwerk + Spurverbreiterung hatte ich zum Eintragen und bin zu denen hin, bereits mit dem Gedanken im Hinterkopf dass er mich an den Tüv verweißen wird müssen. Er hat sich die Gutachten angeschaut, festgestellt das da bei den Spurplatten nur drin steht das die Radfreigängigkeit bei weiteren Änderungen am Fahrwerk gesondert zu prüfen ist aber nicht explizit eine Einzelabnahme nach 19.2 gefordert wird, also darf er es auch eintragen heul*. Die Auflagen zum Thema Kotflügel ziehen usw. haben ihn garnicht gejuckt, bin nur auf die 2 Böcke gefahren mit denen das Fahrzeug komplett verschränkt wird und er hat einmal in die Radhäuser reingeleuchtet und gesagt "Hinten ist zwar knapp, aber passt noch"

Eintragung ist erfolgt und ich bin glücklich und 83 € ärmer nach Hause gefahren ;-)
 

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