Hallo,
das sehe ich erst einmal anders. Es geht ja auch um das Thema Fußgängerschutz. Wenn der sich über die Haube lang macht und an dem Plastikteil zerschellt, dann geht es vorrangig um Splitterschutz etc.. Das alleine wird schon der Grund für eine Pflicht zur Eintragung sein. Außerdem wollen die Abnehmer auch sehen, wie das gute Stück befestigt ist. Wir haben kein Tempolimit und so ein ST wird in der Regel schon zügig bewegt. Wenn da etwas wegfliegt möchte niemand in der Nähe sein.
Ich wollte damit sagen, dass das Thema Eintragunspflicht nicht so weit weg ist. Ich würde vorher einfach mal mit dem Prospekt beim TÜV vorbeischauen und nachfragen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Gruß René