Hatte die Dekra mal angeschrieben, ob es sich lohnen würden den Spoiler zu importieren, das bekam ich als Antwort.
Hallo Martin,
die offizielle, uns bekannte Antwort von Ford zu diesem Thema lautet eigentlich:
"Der von Ihnen genannte Heckspoiler ist ausschließlich Bestandteil der
EG-Typengenehmigung des Ford Focus RS (Typ DYB-RS). Ein Einzelgutachten
hierzu können wir Ihnen daher leider nicht anbieten.
Die Montage ist von Seiten der Ford-Werke GmbH nicht freigegeben und führt
zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Ihr Anliegen kann nur durch eine
Technische Prüfstelle im Rahmen einer Einzelabnahme geprüft werden.
Wir bedauern, Ihnen in diesem Fall keine Unterstützung anbieten zu können.
Und diese Antwort von Ford ist bereits sehr gut und zutreffend formuliert:
Bei dem genannten Heckspoiler handelt es sich um eine Luftleiteinrichtung, deren
Zulässigkeit bei einem nachträglicher Anbau nachgewiesen werden muss.
Nicht bei allen Ausführungen und Modellen des genannten Fahrzeugtyps ist der
genannte Spoiler gemäß der Typgenehmigung freigegeben und damit
uneingeschränkt zulässig.
Wenn er nicht mit der EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges für alle Varianten
und Versionen des Typs bzw. nicht nachträglich für Ihr Fahrzeug genehmigt wurde
oder durch Prüfzeugnisse dafür freigegeben wurde, darf er zunächst nicht
angebracht werden.
Solange durch den Fz-Hersteller
- keine Bestätigung (z. B. Nachtrag zur Typgenehmigung) ausgestellt werden kann,
die als Nachweis der Zulässigkeit für Ihr Fahrzeug dienen kann
oder
- kein Prüfzeugnis (ABE bzw. Teilegutachten) vorgelegt werden kann, dass als
Grundlage für eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO verwendet werden
kann, mit welchem eine Änderungsabnahme in jeder DEKRA Prüfstelle möglich wäre,
bliebe tatsächlich nur der Weg über eine Einzelbegutachtung nach § 19 Abs. 2 StVZO
i.V.m. § 21 StVZO.
Eine solche Einzelbegutachtung kann nur durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP)
erfolgen.
Mit den Aufgaben der "TP" ist DEKRA jedoch nur in den neuen Bundesländern
(Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen)
und Berlin betraut, in den alten Bundesländern obliegen diese Aufgaben den TÜVs.
Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich
die Abnahme durchführen wird.
Viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen von geltenden Verordnungen,
Richtlinien bzw. Merkblättern liegen im persönlichen Ermessensspielraum
des jeweiligen Sachverständigen.
Sollten dazu Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durchzu-
führen und individuell zu bewerten.
Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt
wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen.
Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der
jeweiligen Prüfstelle an. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob
über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges mit den
Bauteilen zu erwarten ist.
oder habe ich was falsch verstanden? offee
Mein Ford Händler sagt er kann ihn mir nicht verkaufen, Ford Performens hat ihn sogar im Angebot
http://www.cjponyparts.com/catalogsearch/result/?q=rs+spoiler+focus