Bussgeldkatalog 2018 / Frontscheibenaufkleber

Focus ST Forum

Hilfe Unterstützen FOCUS ST:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.

SunsetSTDriver

Well-known member
Registriert
16 März 2016
Beiträge
3.236
Punkte Reaktionen
72
Ort
Neuenstadt a.K.
Fahrzeug
Focus ST MK3
Farbe
sunsetgelb metallic
Leistung
250
Baujahr
13 Mai 2016
Mal etwas zum Diskutieren.


https://www.bussgeldkatalog.org/autoaufkleber/

Ich zitiere:

„Andere Autoscheiben mit Aufkleber verzieren – Front- und Seitenscheibe

Auf der Windschutzscheibe sind Aufkleber nicht zulässig! Eine Ausnahme gilt hier nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Sticker wie Umweltplakette und Vignetten.
Scheiben, die im Sichtfeld des Fahrers liegen – also Frontscheibe und die beiden vorderen Seitenscheiben vor der B-Säule – sind beim Verkleben absolut tabu! Es ist untersagt diese für das Sichtfeld des Fahrers wichtigen Scheiben abzudecken. Damit sind weder die Tönung der Autoscheiben noch das Bekleben gestattet. Grund hierfür ist, dass dem Fahrer die notwendige Sicht genommen wird oder aber auch schon durch kleinste Störfaktoren im Sichtfeld eine Irritation möglich ist.

Die einzigen Aufkleber, die sich auf der Innenseite der Windschutzscheibe befinden dürfen, sind Mautsticker (Vignetten) und die offiziellen Aufkleber für die jeweiligen Umweltzonen. Doch auch diese Autoaufkleber dürfen sich nicht im direkten Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden und gehören deshalb an der Windschutzscheibe am Rand links-oben oder im mittig hinter dem Rückspiegel.

Ist die Sicht des Fahrers durch Aufkleber eingeschränkt, kann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro drohen. Zudem ist auch die Nutzungsuntersagung möglich, bis die Sichtbehinderung behoben ist. Ist die Verkehrssicherheit durch Autoaufkleber auf wichtigen Scheiben gefährdet sind gar ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg möglich.“




Gesendet vom iPhoneX mit Tapatalk Pro
 
Ich lasse meinen Aufkleber trotzdem auf der Beifahrerseite. Die spinnen doch echt
langsam ganz gewaltig kopfkratz

Null Einschränkung in der Sicht
 

Anhänge

  • 21462959_1466528166795839_1374219525877096651_n.jpg
    21462959_1466528166795839_1374219525877096651_n.jpg
    184,7 KB · Aufrufe: 203
Bis jetzt hat sich an meinem Aufkleber (Sonnenkeil mit Ford und ST Logo) auch noch keiner gestört.
Und der bleibt auch solange drauf bis sich wirklich einer drüber muckiert.


Dann müsste man aber auch das ganze „Gebambels“ am Rückspiegel verbieten.


Gesendet vom iPhoneX mit Tapatalk Pro
 
Gegen einen Sonnenkeil mit Logo spricht nichts dagegen, sofern er ein bestimmtes Verhältnis nicht überschreitet (K.A. welches, man sieht es am Strich unter dem Keil, darf nicht darunter sichtbar sein).
Bei einem A-Holm Sticker sieht das anders aus. Angehalten und zur Kasse gebeten wirst du dafür in den seltensten Fällen. Fährst du z.B. einen Radfahrer oder Fußgänger an, oder er dich (!), dann kommst du in teufels Küche. Der Verkehrsrichter samt Versicherung werfen dir vor, dass das ohne den Sticker nicht passiert wäre. Frag mal deinen Versicherungs-Ferengi...
 
Ich zitiere aus dem Katalog

"Auf der Windschutzscheibe sind Aufkleber nicht zulässig! Eine Ausnahme gilt hier nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Sticker wie Umweltplakette und Vignetten."

Mit der Aussage ist auch deine Aussage obsolet. Sonnenkeil = Aufkleber = Verbot!

Da müssen wir dann schon korrekt bleiben.
Ich sag dazu nur "no risk no fun" und da ich leider zu dieser Art Menschen gehöre dich auch nach jetzt fast 13 Jahren Führerschein immer noch einen Schulterblick
macht, stört der Sticker sowieso nicht.
Ob ich da jetzt ein Problem hab mit der Versicherung, tja das wäre am Ende vermutlich gerichtlich zu klären. Aber am besten ist einfach keinen Unfall zu bauen
 
Ich war die Tage bei Carglass zwecks eines Steinschlages und dort habe ich zufällig auch wegen einem Sonnenkeil gefragt.
Sonnenkeil sind erlaubt(!) Viele Autohersteller haben sogar eine Markierung auf der Scheibe bis wohin man folieren darf. Und da gibt es nichts dran zu rütteln. Man darf auch bis dahin Tönen, sprich Blendstreifen anbringen.

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
 
@Makko
Nein...ein Sonnenkeil ist auf jeder Windschutzscheibe im dazugehörigen Verhältnis erlaubt.
Zitat: "Am Besten keinen Unfall bauen" : sag das dem Fussgänger, KFZ-Fahrer, Fahrradfahrer, der DIR in deinen Wagen rennt oder fährt. Das kannst du nie ausschließen. Am Ende latzt du das der Versicherung zurück, verlass dich drauf.
Wir sind hier alle spaßliebende Menschen, aber bitte macht den Forenmitgliedern hier nicht mut, dass so eine unnötige Lappalie keine Folgen hätte.
Kommt jemand zu Schaden, selbst wenn du keine Schuld hast, verursacht so ein unnötiger Schnickschnack, dass Richter und Versicherung dir das Fell über die Ohren ziehen.
 
Sorry hat gar nichts mit Lappalie zu tun. Der Aufkleber ist nicht einmal durchgängig und ich kann dadurch alles sehen.
Seis drum ist schließlich mein Ding. Ich mach hier gar keinem zu irgendwas Mut. Ich fahr auch mit getönten Rückleuchten.
Tja fährt mir einer hinten rein und die berufen sich darauf hab ich vermutlich auch verloren. Was soll ich sagen? Soll
ich deswegen nicht meine Meinung zu dem Thema kundtun? Muss doch jeder selbst entscheiden wie viel Risiko er geht.

Ob Carglass solche Gesetzesänderung kennt, na da bin ich mir auch nicht sicher und auf die Meinung oder Aussage von
solchen Unternehmen oder einzelnen Angstellten, würde ich sowieso nichts geben.
Tut mir leid eure Formulierung ist einfach nicht plausibel. Weißt du ob Autos des Baujahres 2018 überhaupt noch diese
Markierung haben dürfen, also KFZs die ihre KBA Zulassung 2018 kriegen?
Ein durchgängiger Sonnenkeil schränkt die Sicht tausendmal mehr ein als die einzelnen Buchstaben auf meiner Scheibe.
Zeig mir bitte wo dort eine Ausnahme zwecks Sonnenkeil formuliert ist?
Ein Tönung, die in der Scheibe von Werk ist steht doch hier auf einem ganz anderen Blatt. Aufkleber bleibt Aufkleber
 
Unsere Autos sind KBA 2011 (leider auch der FL) der mk4 2017 [emoji58]
Und die STVO 2018 ist im Internet noch nicht verfügbar. Zumindest hab ich sie nicht gefunden. Solange können wir hier rumdiskutieren wie wir wollen [emoji16]

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
 
hmm also ist auch der kleine eckige Ford Service Aufkleber nu Schuld das ik Ärger bekomme [0153.gif

Da kann sich dann aber FORD warm anziehen lachen*
 
TripleD schrieb:
Unsere Autos sind KBA 2011 (leider auch der FL) der mk4 2017 [emoji58]
Und die STVO 2018 ist im Internet noch nicht verfügbar. Zumindest hab ich sie nicht gefunden. Solange können wir hier rumdiskutieren wie wir wollen [emoji16]

Dies!

Abwarten und sich den Text dann anschauen. Per Definition laut "bussgeldkatalog.org" ist jeder (!) Aufkleber verboten, wenn es keine Vignette o.Ä. ist. Aber einem Verband, der kein schönes Deutsch schreibt, überall Werbung auf der Seite hat und keinerlei Quellen zur Referenz heranzieht, zu trauen ist nicht so gut. Es ist schlicht und einfach keine glaubwürdige Quelle.

Nochmal: Abwarten.
 
Und ich würde fast wetten da im "Sichtfeld des Fahrers" steht. [emoji16] das war auch vorher verboten.

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
 

Neueste Beiträge

Oben