Kleiner bekloppter Auffahrunfall

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Anonymous

Guest
Hallo, mir ist was bescheuertes passiert asshole

Stehe Freitag an einer roten Ampel und warte. Vor mir ein kleiner Kastenwagen, Kangoo oder so, plötzlich meint der, er müsste auf die Rechtsabbiegerspur, legt den Rückwärtsgang ein und fährt mit Schmackes zurück.

Ich hab noch gehupt wie ein irrer, hat aber nix genützt, Zack, Treffer!

Vordere Schürze, Kühlergrill, Kennzeichen... war schon beim Freundlichen, warte jetzt auf das OK von der gegnerischen Versicherung.

So ein Dreck!
 
Mein Mitgefühl, ich hatte ja kürzlich auch so ein "Vergnügen". crying1

Ist der Schaden noch so klein,
das Schlimmste sind die Schererein. base_2 (von mir orngbiggrin )
 
Stimmt, bisher habe ich von der Versicherung des Unfallgegners noch keine Zusage der Kostenübernahme.

2 Tage dauert die Reparatur.
Dann ganz genau prüfen, ob alles wieder schick ist.

Nicht schön, sowas.
 
slate schrieb:
Stimmt, bisher habe ich von der Versicherung des Unfallgegners noch keine Zusage der Kostenübernahme.
... würde mich nicht wundern, wenn die überhaupt nicht kommt, weil sich dein Unfallgegner plötzlich nicht mehr daran erinnern kann, rückwärts gefahren zu sein....

Du hast hoffentlich (neutrale) Zeugen für den Vorfall?
 
So einen hatte ich auch mal, vor mir hatte eine junge Frau einen Parkplatz entdeckt, mußte aber zurück um da hin zu kommen. Gleiches Spiel: seh die Rückfahrlichter an gehn, erstmal erschrecken, hupen und rumms. Man glaubt gar nicht wie teuer sowas wird. Aber ich hoffe dass der Hergang bei dir unstrittig ist, nicht dass einer auf die Idee kommt du wärst ihm aufgefahren. Ich weiß nicht wie groß die Beschädigungen sind, aber lass dir unbedingt auch den Wertverlust ersetzen, den du leider bei sowas fast automatisch hast! Dein Anwalt weiß Bescheid. Viele Versicherungen zahlen zwar den Schaden aber auf dem Wertverlust bleibt man gerne sitzen. Ich drück dir die Daumen dass die Front auch wieder gut gerichtet werden kann und alle Spaltmaße noch stimmen.
 
Ein Sachverständiger sieht schon wer wem drauf gefahren ist... Polizei haste doch gerufen oder ?
 
Meine Versicherung ist gar so geregelt das ich immer die Schnittlauchfraktion rufen muss kopfkratz
 
bcool is back schrieb:
Ein Sachverständiger sieht schon wer wem drauf gefahren ist...
Träum weiter....

Sogar, wenn es möglich wäre (was ich stark bezweifle, vor allem, wenn die Schäden beseitigt sind), wo soll der Sachverständige deiner Meinung nach herkommen und auf wessen Kosten?
 
Polizei habe ich nicht gerufen, kommt eh nicht bei sowas und wenn doch, stundenlanges warten.
Den Typ hab ich gleich eingenordet, von wegen plötzlich was anderes zu erzählen...

Ist auch alles nicht wirklich schlimm, ein Unfallwagen ist er davon noch lange nicht.
 
Mir ist vor ca. 3 Monaten eine Frau an der Ampel hinten draufgefahren und hat mich auf das vor mir stehende Auto geschoben. Polizei gerufen, Auto danach direkt ins Autohaus gebracht. Die haben für den nächsten Tag direkt einen Gutachter herbeordert und haben auch alles mit der gegnerischen Versicherung geklärt, bezüglich Reperaturfreigabe und der ganzen Kostensache. Am Ende war mein ST ca. 2 Wochen beim Freundlichen und es gab eine neue Front- und Heckschürtze und einen neuen Endtopf. Wertminderung laut Gutachten waren 480.- €.


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lemonsoda schrieb:
slate schrieb:
ein Unfallwagen ist er davon noch lange nicht.
Doch, ist er.

Ist zwar nicht meine Lieblingsseite, aber verständlich erklärt:

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html

so ist es, nun ist es ein Unfallwagen und das muss auch beim Verkauf angegeben werden, sonst machst du dich strafbar
 
Dann ist es halt ein Unfallwagen, mir auch wurscht, denn letztendlich ist es nur ein geringer Schaden.

Reparatur macht der FFH bei dem ich ihn kaufte und bei dem ich ihn nach Ablauf der Garantie wieder in Zahlung gebe.

Shit happens, letztendlich ist es auch nur ein Auto orngbiggrin
 
Nur muss man dabei unterscheiden zwischen Bagatellschaden, welcher i.d.R. keinen nennenswerten Wertverlust zur Folge hat, und einem erheblichen Unfallschaden. Wenn z.B. Blech- und Schweißarbeiten erfolgten.
Eine getauschte Stoßi ist beispielsweise etwas anderes, als ein ersetzter Schweller.
Richtig ist aber, dass man alle bekannten Schäden beim Verkauf angeben muss.
 
stisch schrieb:
lemonsoda schrieb:
slate schrieb:
ein Unfallwagen ist er davon noch lange nicht.
Doch, ist er.

Ist zwar nicht meine Lieblingsseite, aber verständlich erklärt:

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html

so ist es, nun ist es ein Unfallwagen und das muss auch beim Verkauf angegeben werden, sonst machst du dich strafbar



Hallo in die Runde! Falls ich auch meinen Senf dazu geben darf:
wie ich sehe, spalten sich hier leider wieder einmal die Gemüter! (nicht was eure Kommentare betrifft sondern die Aussagen von Fachleuten).
Laut dem verlinkten Artikel ist ein Auto beim Tausch der Stoßstange ein Unfallauto (Punkt 4).
Ich habe da andere Informationen.

Bei mir war es so: in der ersten Woche, in der ich den ST bekommen habe, ist mir jemand im Parkhaus vorne rein gefahren. Der Unfallverursacher hat ausgeparkt, meiner stand noch in der Parklücke, ich war gerade (zum Glück) auf dem Weg zum Auto. Bei mir musste dann die Stoßstange getauscht werden. Mir wurde von der gegnerischen Versicherung dann mitgeteilt, dass es KEIN Unfallwagen ist, weil die Stoßstange 1 zu 1 getauscht wurde. Hätte man an der alten lackieren müssen bzw. hat man einen Blechschaden, dann ist es ein Unfallwagen. Deshalb haben die mir auch keine Wertminderung ausgezahlt. Das dämliche an der ganzen Sache ist aber (und hier habe ich mich bei ADAC und meiner Versicherung erkundigt), ich muss zwar nicht angeben, dass es ein Unfallwagen ist, darf ihn aber auch nicht als unfallfrei verkaufen. Ich habe also doch einen Nachteil, nur kommt dafür niemand auf. base_2

Und zum Thema Polizei rufen. Meines Wissens müssen die immer kommen, wenn man sie ruft. Man braucht sie eben bei Bagatellschäden nicht mehr zwangsweise rufen.
Wenn man allerdings nicht schuld ist, sollte man schon darauf bestehen. Denn der vermeintliche Unfallverursacher muss vor Ort 35€ bezahlen. Zahlt er, ist es ein kleines Schuldeingeständniss und hilft im weiteren Prozess. Zahlt er nicht, muss er sich dafür rechtfertigen warum er es nicht tut und kommt so ggf. in Erklärungsnot.
Das ist meine Erfahrung aus einem weiteren Unfall...
 
Gianni schrieb:
ich muss zwar nicht angeben, dass es ein Unfallwagen ist, darf ihn aber auch nicht als unfallfrei verkaufen.
Wenn es kein Unfallwagen ist, kannst du ihn als "unfallfrei" verkaufen.
Wenn du ihn nicht legal als "unfallfrei" anbieten kannst, ist es was? Evtl. ein Unfallwagen?
Kleiner Tipp: die haben dich verarscht.....

Gianni schrieb:
Und zum Thema Polizei rufen. Meines Wissens müssen die immer kommen, wenn man sie ruft. Man braucht sie eben bei Bagatellschäden nicht mehr zwangsweise rufen.
Wenn man allerdings nicht schuld ist, sollte man schon darauf bestehen. Denn der vermeintliche Unfallverursacher muss vor Ort 35€ bezahlen. Zahlt er, ist es ein kleines Schuldeingeständniss und hilft im weiteren Prozess. Zahlt er nicht, muss er sich dafür rechtfertigen warum er es nicht tut und kommt so ggf. in Erklärungsnot.
Das ist meine Erfahrung aus einem weiteren Unfall...
Aus eigener Erfahrung mit einigen Unfällen in mittlerweile 36 Jahren Fahrpraxis und vor allem aus beruflicher Erfahrung mit der Abrechnung Aberhunderter Unfallschäden dazu ein paar Worte:

1. Problem: der Anscheinsbeweis. Wenn Auto hinter Auto steht, mit eingedrücktem Heck bzw. Front spricht der Anschein dafür, dass es sich um einen Auffahrunfall handelt, d.h., dass der Hintermann aufgefahren ist. Wenn der Vordermann komische Ideen hat, bekommt man schonmal ein mittelgroßes Problem.
2. Problem: die Polizei ist nicht mit übersinnlichen Fähigkeiten ausgestattet. Die sehen also was? Genau, einen Auffahrunfall. Also gleiche Situation wie ohne Polizei: wenn der Vordermann nicht zu seiner Aktion steht, habe ich als Hintermann die Arschkarte.

Deshalb ist schon lange das allerallererste, was ich nach einem Unfall mache, Zeugen festzuhalten. Die haben nämlich allgmeine die Tendenz, sich in Luft aufzulösen. Also raus aus dem Auto, Hintermann, Gegenverkehr oder wen auch immer kurz aufhalten und wenigstens Name und Tel. notieren.
 
Im Übrigen ist es so, dass die Polizei, wenn sie denn erscheint, eh nur den Unfall aufnimmt und keinesfalls die Schuldfrage klärt. Es sei denn, der Verursacher steht dazu. Dann wird er i.d.R. je nach Verstoß noch mit einem Bußgeld oder gar Punkt(en) bestraft.
Ansonsten ist bei ungeklärter Schuldfrage (bei Personenschäden sowieso) immer das Gericht zuständig. Dann sind, wie mein Vorposter schon schrieb, verlässliche Zeugen am wichtigsten.
 
Heute hole ich ihn (endlich) aus der Werkstatt, hoffentlich ist alles wieder schick...

danke3
 
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