Garantie?!?

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chris1904

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Hallo liebe Leute ;-)

Ich habe mal eine frage zum Thema Garantie. Mein ST wurde 7/12 gebaut und hat ja dann bis 7/14 die drei Jahre Neuwagengarantie, wenn ich mich nicht irre. Ich habe den Wagen aber bekommen im April also 4/13 als Werksauto (gebraucht).
Nun zu meiner Frage: Im Scheckheft ist der Stempel aus Köln von der Auslieferung drin und dann danach der Stempel meines Ford Händlers. Wie vorher gesagt April 13. Welches Datum zählt denn nun für die Garantie bzw. hat der Wagen trotz Stempel vom April 13, trotzdem noch bis 7/14 die Neuwagengarantie oder hebt sich das durch den Stempel meines Ford Händlers im April auf?
Da ich eine Anschlussgarantie haben möchte, ist es ja von Vorteil so etwas zu wissen :p

Danke schon mal,
Chris
 
Also wenns 3 Jahre wären, wäre es 07/15. Aber wohl sinds 2 Jahre, dann also 07/14.

Und als Neuwagen hast du nicht gekauft, also wird wohl das Datum der Erstzulassung als Garantiedatum zählen. Steinigt mich, wenn ich mich irre...

Grüße
Joe
 
In dem Fall würde ich mich nur auf eine handfeste Aussage des Händlers oder von Ford verlassen. Normalerweise zählen die zwei Jahre Neuwagengarantie ab dem Tag der Erstzulassung.

War es ein Werksauto, also auf Ford zugelassen, oder war es das Auto eines Werksangehörigen?
 
Sorry ich meinte auch zwei Jahre Neuwagengarantie ;-)

Das Auto war ein Werksauto, das wohl von Mitarbeiter(n) im Dienst gefahren wurde.

Aber dann werde ich nochmal beim Händler nachfragen.
 
Eigendlich werden diese werks wagen dann immer mit einer Anschluss Garantie verkauft sprich 3 jahre nach Erstzulassung!!!!mach dich mal schlau das Zusatz jahr gibt Ford immer bei werks wagen und Leasing Rückgaben um sie besser verkaufen zu können!
 
Die Garantie zählt ab Erstzulassung, egal auf wenn das Auto vorher zugelassen war.
Man sollte nur darauf achten dass man nicht über den Inspektionsintervall drüber ist.
 
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