Tadima
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- Ort
- Hohenroda
- Fahrzeug
- Focus ST MK3
- Farbe
- Deep Impact Blue
- Baujahr
- 11 Jan. 2017
Hallo zusammen,
ich plane an meinem Focus ST Mk3 Facelift für den Sommer andere Felgen zu verbauen. Leider habe ich mit sowas noch keine Erfahrungen.
Hier die Details zu den Rädern:
Reifengröße: 235/35 R19
Felgendetails: 19 Zoll - 8.5 J, ET 40.0, 5/108 (Tomason TN10)
Vorab habe ich mir die ABE zu den Felgen angeschaut und die ganzen Auflagen hierzu verwirren mich. In vielen Forenbeiträgen habe ich erfahren, dass eine Spurverbreiterung von 15mm vorne und 20mm hinten problemlos machbar ist - ohne irgendwelche Karosseriearbeiten durchzuführen.
In Kürze zusammengefasst besagen die Auflagen der ABE:
1. Räder vorne und hinten müssen abgedeckt sein ("durch Ausstellen von Frontschürze, Kotflügel und Heckschürze")
2. An der Hinterachse "sind die äußeren Blechmuttern und Befestigungsstifte zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten zu entfernen."
3. An der Hinterachse "sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten." Bördeln?
4. Nach Anbau zum TÜV, um sich eine Anbaubestätigung ausstellen zu lassen
Müssen die Auflagen aus der ABE so durchgeführt werden? Oder steht dass nur drin, damit sich der Hersteller absichert, weil es ja eventuell irgendwo schleifen könnte?
Vielleicht hat ja jemand von euch Felgen mit ähnlichen Auflagen verbaut und kann seine Erfahrungen hier teilen.
Ich habe die ABE dem Beitrag angehängt.
Edit: Ich habe die ganzen Auflagen der ABE rauskopiert und in einer Textdatei angehängt.
Danke und viele Grüße
Tadima
ich plane an meinem Focus ST Mk3 Facelift für den Sommer andere Felgen zu verbauen. Leider habe ich mit sowas noch keine Erfahrungen.
Hier die Details zu den Rädern:
Reifengröße: 235/35 R19
Felgendetails: 19 Zoll - 8.5 J, ET 40.0, 5/108 (Tomason TN10)
Vorab habe ich mir die ABE zu den Felgen angeschaut und die ganzen Auflagen hierzu verwirren mich. In vielen Forenbeiträgen habe ich erfahren, dass eine Spurverbreiterung von 15mm vorne und 20mm hinten problemlos machbar ist - ohne irgendwelche Karosseriearbeiten durchzuführen.
In Kürze zusammengefasst besagen die Auflagen der ABE:
1. Räder vorne und hinten müssen abgedeckt sein ("durch Ausstellen von Frontschürze, Kotflügel und Heckschürze")
2. An der Hinterachse "sind die äußeren Blechmuttern und Befestigungsstifte zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten zu entfernen."
3. An der Hinterachse "sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten." Bördeln?
4. Nach Anbau zum TÜV, um sich eine Anbaubestätigung ausstellen zu lassen
Müssen die Auflagen aus der ABE so durchgeführt werden? Oder steht dass nur drin, damit sich der Hersteller absichert, weil es ja eventuell irgendwo schleifen könnte?
Vielleicht hat ja jemand von euch Felgen mit ähnlichen Auflagen verbaut und kann seine Erfahrungen hier teilen.
Ich habe die ABE dem Beitrag angehängt.
Edit: Ich habe die ganzen Auflagen der ABE rauskopiert und in einer Textdatei angehängt.
Danke und viele Grüße
Tadima
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